
für Vermögensverwalter
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Vermögensverwalter
für Vermögensverwalter
-
Vermögensschadenhaftpflicht für Vermögensverwalter
-
Wozu eine Vermögensschadenhaftpflicht für Vermögensverwalter?
-
Vermögensschadenhaftpflicht für Vermögensverwalter: Was ist versichert?
-
Vermögensschadenhaftpflicht für Vermögensverwalter: Was kostet Sie?
-
Fragebogen für Vermögensverwalter

Vereinbaren Sie gleich einen Termin – wir beraten Sie individuell und bedarfsgerecht.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Vermögensverwalter
Die Tätigkeit als Vermögensverwalter ist nach § 32 KWG erlaubnispflichtig. Für die Erlaubnis ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nicht zwingend erforderlich, jedoch aus unserer Sicht, mehr als nur nützlich.
Wozu eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Vermögensverwalter?
Als Vermögensverwalter können Sie eine Vermögensschadenhaftpflicht abschließen. Mit der Versicherung sind Schäden versichert, die sich bei der Betreuung von Finanzvermögen ergeben. Nebentätigkeiten müssen gesondert versichert werden. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Vermögensverwalter: Welche Tätigkeiten sind versichert?
Versicherungen für Vermögensverwalter bieten Schutz bei
-
Verletzung der Pflicht, den Kunden in Kenntnis zu setzen
-
Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten der Vermögensverwalter
-
Verletzung gesetzlicher sowie vertraglicher Informationspflichten vor und während der Vermögensverwaltung
-
Verletzung von Benachrichtigungs-, Auskunfts- und Rechenschaftspflichten
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Vermögensverwalter: Was kostet Sie?
Bei Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht für Vermögensverwalter sollten Sie sich überlegen, wie hoch Ihr persönliches Risiko im Schadensfall ist und die Versicherungssumme so wählen, dass dieses persönliche Risiko abgedeckt ist. Sie sollten sich zudem überlegen, ob eine Rückwärtsversicherung, also die Versicherung von Schäden, die vor dem Abschluss der Versicherung entstanden sein könnten, für Sie wichtig sein kann.
Fragebogen für Vermögensverwalter
\n
