Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung
für Vermögens­verwalter
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Vermögens­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Ver­mö­gens­ver­wal­ter

Alles wichtige über die Ver­mö­gens­schadenhaftpflicht­ver­si­che­rung
für Vermögens­ver­wal­ter
  • Vermögensschaden­haft­pflicht für Vermögens­verwalter

  • Wozu eine Vermögens­schaden­haftpflicht für Vermögens­verwalter?

  • Vermögens­schaden­haft­pflicht für Vermögens­ver­walter: Was ist ver­sichert?

  • Vermögens­schaden­haft­pflicht für Vermögens­ver­walter: Was kostet Sie?

  • Fragebogen für Vermö­gens­verwal­ter

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Vermögens­scha­den­haft­pflicht­versi­che­rung für Vermögens­verwalter

Die Tätigkeit als Vermögens­verwal­ter ist nach § 32 KWG erlaubnis­pflich­tig. Für die Erlaubnis ist der Abschluss einer Vermögens­scha­den­haftpflicht­versicherung nicht zwingend erforderlich, jedoch aus unserer Sicht, mehr als nur nützlich.


Wozu eine Ver­mögens­schaden­haft­pflicht­versi­cherung für Vermögens­verwalter?

Als Vermögens­verwalter können Sie eine Vermögens­schaden­haftpflicht abschließen. Mit der Versicherung sind Schäden versichert, die sich bei der Betreuung von Finanz­ver­mö­gen ergeben. Neben­tätigkeiten müssen gesondert versichert werden. Darü­ber hinaus empfehlen wir Ihnen ei­ne Betriebs­haftpflicht­versicherung abzuschließen.


Vermögens­scha­den­haft­pflicht­versi­che­rung für Vermögens­verwalter: Wel­che Tä­tig­keiten sind versichert?

Versicherungen für Vermögens­verwalter bieten Schutz bei

  • Verletzung der Pflicht, den Kunden in Kenntnis zu setzen
  • Verletzung von Aufklärungs- und Beratungs­pflichten der Vermögens­verwalter
  • Verletzung gesetzlicher sowie vertraglicher Informations­pflichten vor und während der Vermögens­verwaltung
  • Verletzung von Benach­rich­ti­gungs-, Auskunfts- und Rechen­schafts­pflichten

Vermögens­schaden­haft­pflicht­versi­che­rung für Vermögens­verwalter: Was kos­tet Sie?

Bei Abschluss einer Vermögensscha­den­haftpflicht für Vermögensver­wal­ter sollten Sie sich überlegen, wie hoch Ihr persönliches Risiko im Schadensfall ist und die Versiche­rungs­summe so wählen, dass dieses persönliche Risiko abgedeckt ist. Sie sollten sich zudem überlegen, ob eine Rückwärtsversicherung, also die Versicherung von Schäden, die vor dem Abschluss der Versicherung entstanden sein könnten, für Sie wichtig sein kann.

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns, damit wir gemeinsam ent­schei­den können, für welche Neben­tä­tig­keiten Sie besonderen Versiche­rungs­schutz benötigen und welche Deckungserweiterungen für Sie sinnvoll sind.

Fragebogen für Vermö­gens­verwal­ter

Sie wünschen die Zusendung eines Angebots für eine Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung für Vermögens­verwalter? Dann füllen Sie das nachfolgende Formular aus und senden uns dieses, am besten per E-Mail, zu.

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