Directors and Officers-Versicherung
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D&O Ver­sicher­ung (Directors and Officers-Ver­sicher­ung)

Alles wichtige über die Directors and Officers-Ver­sicher­ung (D&O Ver­sicher­ung)
  • Was ist eine Directors & Officers-Versicherung (D&O Versicherung)?

  • D&O Versicherung: Wer sollte eine haben?

  • D&O Versicherung: Was ist versichert?

  • D&O Versicherung: Was kostet sie?

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D&O Ver­sicherung: Was ist eine Directors & Officers-Ver­sicherung?

Die D&O Versicherung ist eine wichtige Versicherung für alle, die mit ihrem Privatvermögen für berufliche Fehlentscheidungen haften. Sie ist eine Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung und wird auch Geschäfts­führer­haftpflicht­versicherung, Manager­haftpflicht­versicherung und Berufs­haftpflicht­versicherung für Manager genannt.


D&O Ver­sicher­ung: Wer sollte eine haben?

Eine D&O Versicherung empfehlen wir

  • Geschäftsführern
  • Vorständen, Aufsichts- und Beiräten von Firmen
  • Managern von Vereinen, gemeinnützigen Einrichtungen und Stiftungen
Häufig ist jedoch nicht der Geschäftsführer oder Manager der Versicherungs­nehmer, sondern das Unternehmen. Wenn ein Schadens­fall durch Fehl­entscheid­ungen oder Versäumnisse entsteht, ist das Unternehmen durch die Ver­sicher­ung finanziell abgesichert. Selbst­verständlich kann jedoch auch der Geschäftsführer oder Manager selbst Versicherungs­nehmer sein.

D&O Ver­sicher­ung: Was ist versichert?

Die Geschäftsführerhaftpflicht bietet Schutz bei

  • Schadenersatzansprüchen, die das eigene Unternehmen gegen den Geschäftsführer oder Manager geltend macht (z. B. bei Umsatzeinbußen durch falsche Entscheidungen)
  • Schadenersatzansprüchen durch Dritte (z. B. durch Mitarbeiter, Kunden oder Lieferanten)

D&O Ver­sicher­ung: Was kostet sie?

Eine allgemeingültige Aussage lässt sich zu den Kosten für eine Directors and Officers-Versicherung nicht machen. Sie sind abhängig von

  • der Anzahl der versicherten Per­sonen
  • dem Unternehmensumsatz
  • der Höhe von Transaktionen

Wichtig ist hierbei zu wissen, dass die Vermögens­schaden­haft­pflicht­versicherung nur greift, wenn es sich um ein Versehen oder eine Fahrlässigkeit handelt. Vorsatz kann nicht versichert werden.


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