Unsere Branchen

Sicherheit geht vor

Versicher­ungs­lösungen nach
Bran­chen

Wir sind Spezialmakler für Berufshaftpflichtversicherungen. Unser Schwerpunkt liegt auf dem Gebiet der Vermögens­schaden­haftpflicht (inkl. D&O-Versicherungen und Unter­nehmens­leiter­absicherung). Als Patent- oder Rechtsanwalt, Notar, Steuer­berater und Wirtschafts­prüfer (verkammerte Berufe) sowie als Finanz­anlagvermittler sind Sie gesetzlich zum Abschluss einer Vermögens­schaden­haftpflicht verpflichtet. Aber nicht nur als Angehöriger dieser Berufsgruppen sind Sie dem Risiko ausgesetzt, wegen eventueller Pflicht­ver­letzungen von Mandanten oder Kunden in Anspruch genommen zu werden. Dies kann Ihnen ebenso z.B. als Organ, Makler oder Finanz­dienstleister oder als Unter­nehmens- und Vermögens­berater widerfahren.

  • Patent- & Rechtsanwälte

    Wir bieten Ihnen Vermögens­schaden­haft­pflicht­lösungen auf Basis gesetzlicher Bestimmungen und darüber hinaus.

  • Wirtschafts­prüfer & Steuer­berater
    Vermögens­schadenhaft­pflicht­versicherung für Wirtschafts­prüfer, vereidigte Buchprüfer und Steuerberater auf Basis gesetzlicher Bestimmungen.

  • Notare
    Der Notar ist verpflichtet, eine Berufs­haftpflicht­versicherung zu unterhalten zur Deckung der Haft­pflicht­gefahren.

  • Geschäftsführer & Vorstände
    Worauf müssen Sie als Geschäftsführer, Vorstand, Beirat, Aufsichtsrat oder leitender Angestellter besonders achten?

  • Rechtsanwalts-, Notar- & Patent­anwalts­­fach­angestellte
    Der maßgeschneiderte Schutz für Ihre selbstständig ausgeübte Tätigkeit als externer Rechtsanwalts-, Notar- und Patent­anwalts­fach­ange­stellter.

  • Versicherungs­vermittler
    Die Versicherung erfüllt für Versicherungs­vermittler sämtliche Voraussetzungen zur gesetzlichen Pflicht­versicherung.

  • Vermögens­verwalter & Haftungsdächer
    Wir sichern die Vermögens­verwaltungs-gesellschaften und ihre Mitarbeiter gegen eine Vielzahl von Risiken ab.

  • Finanz­anlagen­­vermittler
    Die Versicherung erfüllt für Finanzanlagen-vermittler sämtliche Voraussetzungen zur gesetzlichen Pflicht­versicherung.

  • Immobilien­­darlehens­­vermittler
    Das Gesetz schreibt für Immobilien­darlehens- vermittler den Abschluss einer Vermögens-schadenhaftpflicht vor.


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