
Unsere Branchen
Versicherungslösungen nach
Branchen
Wir sind Spezialmakler für Berufshaftpflichtversicherungen. Unser Schwerpunkt liegt auf dem Gebiet der Vermögensschadenhaftpflicht (inkl. D&O-Versicherungen und Unternehmensleiterabsicherung). Als Patent- oder Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (verkammerte Berufe) sowie als Finanzanlagvermittler sind Sie gesetzlich zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht verpflichtet. Aber nicht nur als Angehöriger dieser Berufsgruppen sind Sie dem Risiko ausgesetzt, wegen eventueller Pflichtverletzungen von Mandanten oder Kunden in Anspruch genommen zu werden. Dies kann Ihnen ebenso z.B. als Organ, Makler oder Finanzdienstleister oder als Unternehmens- und Vermögensberater widerfahren.
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Patent- & RechtsanwälteWir bieten Ihnen Vermögensschadenhaftpflichtlösungen auf Basis gesetzlicher Bestimmungen und darüber hinaus.
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Wirtschaftsprüfer & SteuerberaterVermögensschadenhaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Steuerberater auf Basis gesetzlicher Bestimmungen. -
NotareDer Notar ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten zur Deckung der Haftpflichtgefahren. -
Geschäftsführer & VorständeWorauf müssen Sie als Geschäftsführer, Vorstand, Beirat, Aufsichtsrat oder leitender Angestellter besonders achten? -
Rechtsanwalts-, Notar- & PatentanwaltsfachangestellteDer maßgeschneiderte Schutz für Ihre selbstständig ausgeübte Tätigkeit als externer Rechtsanwalts-, Notar- und Patentanwaltsfachangestellter. -
VersicherungsvermittlerDie Versicherung erfüllt für Versicherungsvermittler sämtliche Voraussetzungen zur gesetzlichen Pflichtversicherung. -
Vermögensverwalter & HaftungsdächerWir sichern die Vermögensverwaltungs-gesellschaften und ihre Mitarbeiter gegen eine Vielzahl von Risiken ab. -
FinanzanlagenvermittlerDie Versicherung erfüllt für Finanzanlagen-vermittler sämtliche Voraussetzungen zur gesetzlichen Pflichtversicherung. -
ImmobiliendarlehensvermittlerDas Gesetz schreibt für Immobiliendarlehens- vermittler den Abschluss einer Vermögens-schadenhaftpflicht vor.
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