Vermögens­schaden­haft­pflicht
für Patent- und Rechtsanwälte
Wir sind bundesweit für Sie da!

Vermögens­schaden­haft­pflicht­ver­sicherung für Patent- und Rechtsanwälte

Der maßgeschneiderte Schutz für Ihre Kanzlei
  • In einem persönlichen Gespräch
    ermitteln wir individuell Ihren Ver­sicherungs­bedarf.
  • Wir vermitteln Ihnen einen optimalen Versicherungs­schutz zu günstigen
    Konditionen.
  • Gerne beraten wir Sie vor Ort.

Wir bieten Ihnen Vermögens­schadens­haftpflicht­lösungen auf Basis der gesetzlichen Be­stimmungen und darüberhinaus. Durch verursachte Schäden aus Ihrer Tätigkeit als Patent- oder Rechtsanwalt können Sie persönlich haftbar gemacht werden. Die dadurch entstandenen Vermögens­schäden werden ersetzt und un­gerecht­fertigte Ansprüche werden abgewehrt.

Die Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung für Rechts- und Pa­tentanwälte ist eine Pflicht­ver­sicherung für jeden Anwalt, da er die Haft­pflicht­versicherung für sein berufliches Risiko nachweisen muss, um seiner Tätigkeit nach­gehen zu können.

Lagern Sie jetzt Ihre Berufsrisiken aus!

Vereinbaren Sie gleich einen Termin – wir beraten Sie individuell und bedarfsgerecht.

Alles wichtige über die Ver­mögens­schaden­haftpflicht­ver­sicherung für Patent- und Rechts­anwälte (An­walts­haft­pflicht)
  • Was ist eine Berufs­haft­pflicht für Anwälte?

  • Berufshaftpflicht für Anwälte: Welche Schäden sind versichert?

  • Berufshaftpflicht für Anwälte: Welche Tätig­keiten sind versichert?

  • Berufshaftpflicht für Anwälte: Welche Tätig­keiten sind nicht ver­sichert?

  • Berufshaftpflicht für Anwälte: Was kostet Sie?

  • Angebot für Berufs­ein­stei­ger


Berufs­haft­pflicht für An­wälte

Jeder Rechtsanwalt und jeder Pa­tentanwalt ist gesetzlich verpflichtet eine Vermögens­schaden­haftpflicht­ver­sicherung, auch Berufs­haft­pflicht­ver­sicherung genannt, abzuschließen. In § 51 und § 51a der Bundes­rechtsanwalts­ordnung (BRAO) und § 45 sowie § 45a der Patentanwalts­ordnung (PAO) ist festgelegt, dass sich Anwälte gegen Vermögensschäden absichern müssen, die bei der Ausübung ihres Berufs entstehen können. Das gilt auch für angestellte Anwälte. Die Zulassung als Rechts- oder Pa­tent­anwalt erhält man nur, wenn man Versicherungsschutz nachweisen kann.


Berufs­haft­pflicht für Anwälte: Welche Schä­den sind versichert?

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Versicherung eines Anwalts gegen echten Vermögens­schaden. Also gegen finanziellen Schaden, der z. B. durch Beratungsfehler entstehen kann. Es handelt sich hierbei um eine Vermögens­schaden­haftpflicht. Empfehlenswert ist jedoch auch die Versicherung gegen Sach- und Per­sonenschäden. Entweder als zu­sätz­liche Leistungen im Rahmen Ihrer Berufshaftpflicht oder in Form einer Betriebs­haftpflicht­versicherung.

Zusätzlich bietet eine zeitgemäße Versicherung auch Ver­sicherungs­schutz bei Cyber-Drittschäden, die durch den Verlust, die Veränderung oder Nichtverfügbarkeit von elek­tro­nischen Daten bei Mandanten ent­stehen. Die persönliche Haft­pflicht der Partner einer Partnerschaft mbB ist automatisch mitversichert – ganz ohne Mehrkosten.


Berufs­haft­pflicht für Anwälte: Welche Tä­tig­keiten sind versichert?

Die Berufshaftpflicht für Rechts- und Patentanwälte kommt für Schäden auf, die Sie während Ihrer Arbeit verursachen. Unter anderem sind

  • Kanzleiabwickler
  • Tätigkeiten als In­solvenz­verwalter
  • Tätigkeiten als Testaments­vollstrecker
  • Tätigkeiten als Mediator
  • Notarvertretung
  • Anwaltliche Tätigkeit als Aufsichtsrat oder Beiratsmitglied
mitversichert.

Berufs­haft­pflicht für Anwälte: Welche Tä­tig­keiten sind nicht ver­si­chert?

Bestimmte Bereiche können nicht versichert werden. Das sollten SIe jetzt schon wissen und nicht erst im Schadenfall. Das sind z.B. Schä­den

  • die Sie vor­sätz­lich her­bei­führen.
  • die durch wissentliche Pflicht­ver­letzung entstanden sind (dies kann aber ggf. gegen einen Mehr­beitrag mit­ver­sichert werden) und
  • Veruntreuung
Auch Substitution nach § 664 BGB ist im Standardvertrag nicht abgesichert. Hierfür bieten wir Ihnen aber eine besondere Lösung in Form einer Excedenten-Deckung an.

Berufs­haft­pflicht für Anwälte: Was kostet Sie?

Die vom Gesetzgeber vor­ge­schrie­benen Min­dest­ver­sicherungs­summen sind

  • für Rechtsanwälte: EUR 250.000,
  • für Patentanwälte: EUR 250.000,
  • für Part­ner­schafts­gesell­schaften mit beschränkter Berufs­haftung (PartGmbB) und
    Gesellschaften mit be­schränk­ter Haftung (GmbH): EUR 2.500.000 mindestens 4-fach maximiert.

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Angebot für Berufs­ein­stei­ger

Als Patentanwalt im 1. Zulassungsjahr erhalten Sie bei Abschluss einer Berufs­haft­pflicht­ver­sicherung einen Prämien­nachlass von 25% im ersten Versicherungsjahr.

Die Berufshaftpflichtversicherung lässt sich jedoch ganz auf Ihre Bedürfnisse und Ihre Wünsche ausrichten. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit uns.



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