
für Patent- und Rechtsanwälte
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Patent- und Rechtsanwälte
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In einem persönlichen Gespräch
ermitteln wir individuell Ihren Versicherungsbedarf. -
Wir vermitteln Ihnen einen optimalen Versicherungsschutz zu günstigen
Konditionen. -
Gerne beraten wir Sie vor Ort.
Wir bieten Ihnen Vermögensschadenshaftpflichtlösungen auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen und darüberhinaus. Durch verursachte Schäden aus Ihrer Tätigkeit als Patent- oder Rechtsanwalt können Sie persönlich haftbar gemacht werden. Die dadurch entstandenen Vermögensschäden werden ersetzt und ungerechtfertigte Ansprüche werden abgewehrt.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Rechts- und Patentanwälte ist eine Pflichtversicherung für jeden Anwalt, da er die Haftpflichtversicherung für sein berufliches Risiko nachweisen muss, um seiner Tätigkeit nachgehen zu können.

Vereinbaren Sie gleich einen Termin – wir beraten Sie individuell und bedarfsgerecht.

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Was ist eine Berufshaftpflicht für Anwälte?
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Berufshaftpflicht für Anwälte: Welche Schäden sind versichert?
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Berufshaftpflicht für Anwälte: Welche Tätigkeiten sind versichert?
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Berufshaftpflicht für Anwälte: Welche Tätigkeiten sind nicht versichert?
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Berufshaftpflicht für Anwälte: Was kostet Sie?
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Angebot für Berufseinsteiger
Berufshaftpflicht für Anwälte
Jeder Rechtsanwalt und jeder Patentanwalt ist gesetzlich verpflichtet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, auch Berufshaftpflichtversicherung genannt, abzuschließen. In § 51 und § 51a der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und § 45 sowie § 45a der Patentanwaltsordnung (PAO) ist festgelegt, dass sich Anwälte gegen Vermögensschäden absichern müssen, die bei der Ausübung ihres Berufs entstehen können. Das gilt auch für angestellte Anwälte. Die Zulassung als Rechts- oder Patentanwalt erhält man nur, wenn man Versicherungsschutz nachweisen kann.
Berufshaftpflicht für Anwälte: Welche Schäden sind versichert?
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Versicherung eines Anwalts gegen echten Vermögensschaden. Also gegen finanziellen Schaden, der z. B. durch Beratungsfehler entstehen kann. Es handelt sich hierbei um eine Vermögensschadenhaftpflicht. Empfehlenswert ist jedoch auch die Versicherung gegen Sach- und Personenschäden. Entweder als zusätzliche Leistungen im Rahmen Ihrer Berufshaftpflicht oder in Form einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Zusätzlich bietet eine zeitgemäße Versicherung auch Versicherungsschutz bei Cyber-Drittschäden, die durch den Verlust, die Veränderung oder Nichtverfügbarkeit von elektronischen Daten bei Mandanten entstehen. Die persönliche Haftpflicht der Partner einer Partnerschaft mbB ist automatisch mitversichert – ganz ohne Mehrkosten.
Berufshaftpflicht für Anwälte: Welche Tätigkeiten sind versichert?
Die Berufshaftpflicht für Rechts- und Patentanwälte kommt für Schäden auf, die Sie während Ihrer Arbeit verursachen. Unter anderem sind
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Kanzleiabwickler
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Tätigkeiten als Insolvenzverwalter
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Tätigkeiten als Testamentsvollstrecker
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Tätigkeiten als Mediator
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Notarvertretung
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Anwaltliche Tätigkeit als Aufsichtsrat oder Beiratsmitglied
Berufshaftpflicht für Anwälte: Welche Tätigkeiten sind nicht versichert?
Bestimmte Bereiche können nicht versichert werden. Das sollten SIe jetzt schon wissen und nicht erst im Schadenfall. Das sind z.B. Schäden
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die Sie vorsätzlich herbeiführen.
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die durch wissentliche Pflichtverletzung entstanden sind (dies kann aber ggf. gegen einen Mehrbeitrag mitversichert werden) und
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Veruntreuung
Berufshaftpflicht für Anwälte: Was kostet Sie?
Die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen sind
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für Rechtsanwälte: EUR 250.000,
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für Patentanwälte: EUR 250.000,
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für Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) und
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH): EUR 2.500.000 mindestens 4-fach maximiert.
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Als Patentanwalt im 1. Zulassungsjahr erhalten Sie bei Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung einen Prämiennachlass von 25% im ersten Versicherungsjahr.
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