Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung
für Notare
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Vermögens­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Notare

Alles wichtige über die Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung
für No­tare
  • Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht für Notare

  • Wozu eine Vermögens­schaden­haftpflicht für Notare?

  • Vermögens­schaden­haft­pflicht für Notare: Welche Schäden sind ver­si­chert?

  • Vermögens­schaden­haft­pflicht für Notare: Welche Schäden sind nicht ver­si­chert?

  • Vermögens­schaden­haft­pflicht für Notare: Was kostet Sie?

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Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Notare und Anwaltsnotare

Der Abschluss einer Ver­mögens­scha­den­haft­pflicht­versicherung, die auch Be­rufs­haft­pflicht genannt wird, ist für Notare und Anwaltsnotare ver­pflichtend. § 19a der Bun­des­no­tarordnung (BNOTO) legt fest, dass sich Notare gegen Ver­mö­gens­schä­den absichern müssen, die bei der Ausübung ihres Berufs entstehen können.


Wozu eine Ver­mö­gens­schaden­haft­pflicht­versi­che­rung für Notare und An­walts­no­tare?

Das Gesetz verlangt von Notaren nur die Absicherung gegen echten Vermögensschaden. Also gegen fi­nanziellen Schaden, der z. B. durch Beratungsfehler entstehen kann. Wichtig ist jedoch auch die Ab­si­che­rung gegen Sach- und Per­so­nen­scha­den. Diese Ergänzung kann durch zusätzliche Leistungen im Rahmen Ihrer Ver­mö­gens­scha­den­haftpflicht oder in Form einer Be­triebs­haftpflichtversicherung erfolgen.

Eine zeitgemäße Versicherung bietet darüber hinaus auch Ver­si­che­rungs­schutz bei Cyber-Drittschäden, die durch den Verlust, die Veränderung oder Nichtverfügbarkeit von elek­tro­nischen Daten bei Mandanten ent­ste­hen.


Vermögens­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Notare und Anwalts­no­tare: Welche Schäden sind versichert?

Die Vermögensschadenhaftpflicht – ergänzt um eine Versicherung gegen Sach- und Per­sonenschäden – ver­si­chert Sie und Ihre Mitarbeiter ge­gen Schadenersatzansprüche von Drit­ten. Der Versicherungsschutz um­fasst:

  • echte Vermögensschäden

  • Sachschäden
  • Per­sonenschäden
  • Vermögensfolgeschäden, die durch vorangegangene Sach- und Per­sonenschäden ent­stan­den sind sowie
  • Cyber-Drittschäden

Vermögens­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Notare und Anwaltsno­tare: Wel­che Schäden sind nicht ver­si­chert?

Bestimmte Bereiche können nicht versichert werden. Das sollten SIe jetzt schon wissen und nicht erst im Schadenfall. Das sind z.B. Schä­den

  • die Sie vorsätzlich herbeiführen
  • die durch wissentliche Pflicht­ver­letzung entstanden sind (dies kann aber ggf. gegen einen Mehrbeitrag mit­ver­si­chert werden)
  • Veruntreuung

Vermögens­schaden­haft­pflicht­versi­che­rung für Notare und Anwaltsno­tare: Was kostet Sie?

Für Notare schreibt der Gesetzgeber eine Mindestdeckungssumme von EUR 500.000 bei 2-facher Min­dest­ma­xi­mierung* vor.Die Berufs­haft­pflicht­versicherung lässt sich in­di­vi­duell auf Ihre Bedürfnisse und Ihre Wünsche zuschneiden. Wir beraten Sie gerne.
*Die Maximierung zeigt an, wie häufig die vereinbarte Ver­si­che­rungs­summe je Schadensfall pro Versicherungsjahr zur Ver­fü­gung steht.

Die Berufshaftpflichtversicherung lässt sich individuell auf Ihre Be­dürf­nisse und Ihre Wünsche zu­schnei­den. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.


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