
für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
-
Vermögensschadenhaftpflicht für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
-
Wozu eine Vermögensschadenhaftpflicht für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater?
-
Vermögensschadenhaftpflicht für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater: Welche Schäden sind versichert?
-
Vermögensschadenhaftpflicht für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater: Was kostet Sie?

Vereinbaren Sie gleich einen Termin – wir beraten Sie individuell und bedarfsgerecht.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind gesetzlich verpflichtet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, auch Berufshaftpflichtversicherung genannt, abzuschließen. In § 64 Steuerberatergesetz (StBerG) und § 54 der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) ist festgeschrieben, dass sich Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gegen Vermögensschäden absichern müssen, die bei der Ausübung ihres Berufs entstehen können.
Wozu eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater?
Nach dem Gesetz müssen sich Steuerberater und Wirtschaftsprüfer nur gegen echte Vermögensschäden versichern. Also gegen finanziellen Schaden, der z. B. durch Beratungsfehler entstehen kann. Optimal ergänzt wird die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung durch eine Versicherung gegen Sach- und Personenschäden. Das kann durch zusätzliche Leistungen im Rahmen Ihrer Berufshaftpflicht oder in Form einer Betriebshaftpflichtversicherung erfolgen.
Zusätzlich bietet eine zeitgemäße Versicherung auch Versicherungsschutz bei Cyber-Drittschäden, die durch den Verlust, die Veränderung oder Nichtverfügbarkeit von elektronischen Daten bei Mandanten entstehen. Die persönliche Haftpflicht der Partner einer Partnerschaft mbB ist automatisch mitversichert – ganz ohne Mehrkosten.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater: Welche Schäden sind versichert?
Die Vermögensschadenhaftpflicht (mit einer ergänzenden Versicherung gegen Sach- und Personenschäden) versichert Sie und Ihre Mitarbeiter gegen Schadenersatzansprüche von Dritten. Versichert sind hierbei:
-
echte Vermögensschäden
-
Sachschäden
-
Personenschäden
-
Vermögensfolgeschäden, die durch vorangegangene Sach- und Personenschäden entstanden sind
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater: Was kostet Sie?
Die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen sind
-
für Steuerberater: EUR 250.000 (bei 4-facher Mindestmaximierung*)
-
für Wirtschaftsprüfer: EUR 1.000.000
-
für Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH): EUR 1.000.000 mindestens 4-fach maximiert bei Steuerberatern
-
EUR 1.000.000 unmaximiert bei Wirtschaftsprüfern
Die Berufshaftpflichtversicherung lässt sich individuell auf Ihre Bedürfnisse und Ihre Wünsche zuschneiden. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.
\n
