
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Dazu stimmen wir Deckungskonzepte und Versicherungsleistungen optimal auf Sie, Ihre Wünsche und Ihr Berufsrisiko ab. Vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch mit uns, indem wir Sie über uns und unsere Leistungen aufklären sowie bedarfsgerecht beraten. Unser Team besteht aus erfahrenen Beratern für Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die sich bereits darauf freuen, eine individuelle Versicherungslösung mit Ihnen gemeinsam auszuarbeiten.

Vereinbaren Sie gleich einen Termin – wir beraten Sie individuell und bedarfsgerecht.
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Was ist eine Vermögensschadenhaftpflicht?
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Was ist der Unterschied zwischen einer Betriebs-, Berufshaftpflicht- und einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
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Wer benötigt eine Haftpflicht für Vermögensschaden?
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Welche Leistungen umfasst die Haftpflicht für Vermögensschaden?
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Was kostet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
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Welche Deckungssumme sollte mindestens gewählt werden?
Was ist eine Vermögensschadenhaftpflicht?
Was ist der Unterschied zwischen einer Betriebs-, Berufshaftpflicht- und einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden ab. Zwar sind auch Vermögensschäden in einer Betriebshaftpflicht enthalten. Jedoch nur solche Schäden, die aus einem Personen- oder Sachschaden heraus entstehen (sogenannte unechte Vermögensschäden).
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung hingegen ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Selbstständige und Firmen, die ein erhöhtes Risiko haben, Vermögensschäden zu verursachen. Die Versicherung greift dann ein, wenn durch ein Versehen oder eine Fehlberatung während der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit echte Vermögensschäden entstehen und Dritte in der Folge Schadensersatzansprüche stellen. Ein echter Vermögensschaden betrifft weder Personen noch Sachen. Aus ihm ergibt sich ein rein finanzieller Nachteil.
In der Praxis werden Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung häufig miteinander kombiniert. Sind Sie an einer Betriebshaftpflicht- oder einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung interessiert? Wollen Sie vielleicht mehr zu den Kombinationsmöglichkeiten erfahren? Lassen Sie sich persönlich beraten!
Wer benötigt eine Haftpflicht für Vermögensschaden?
Hier erhalten Sie einen Einblick in unsere Versicherungslösungen nach Branchen sortiert. Lassen Sie sich beraten. Gemeinsam finden wir die passende Absicherung für Sie.
Welche Leistungen umfasst die Haftpflicht für Vermögensschaden?
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung versichert das berufliche Risiko, durch fehlerhafte Dienstleistung einen finanziellen Schaden bei Dritten – etwa einem Mandanten – zu verursachen. Sie versichert das berufliche Risiko, einen entgangenen finanziellen Vorteil bei einem Mandanten herbeigeführt zu haben. Außerdem wehrt die Vermögensschadenhaftpflicht unbegründete Haftpflichtansprüche ab.
Der Versicherungsschutz einer Haftpflicht umfasst:
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1. Prüfung der Haftpflichtfrage
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2. Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche
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3. Befriedigung begründeter Ansprüche
Wichtig ist hierbei zu wissen, dass die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nur greift, wenn es sich um ein Versehen oder eine Fahrlässigkeit handelt. Vorsatz kann nicht versichert werden.
Typische Schadenfälle in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind:
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Fehlerhafte Beratung
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Nichtbeachtung von Fristen
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Verjähren lassen von Mitgliedsbeiträgen
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Fehler bei der Materialbeschaffung
Was kostet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Da Deckungskonzepte und Versicherungsleistungen individuell auf Sie zugeschnitten sind, lässt sich zu den Kosten keine pauschale Aussage machen.
Grundsätzlich gilt jedoch:
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Die Kosten hängen davon ab, wie hoch Ihr Risiko ist, einen Schaden zu verursachen. Dabei spielen Unternehmensgröße, Branche und der Umsatz eine Rolle.
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Die Kosten richten sich außerdem nach der Deckungssumme und der Selbstbeteiligung.
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Die Kosten werden auch vom Geltungsbereich der Versicherung beeinflusst (deutschland-, europa-, weltweit).
Welche Deckungssumme sollte mindestens gewählt werden?
Die Mindestdeckungssummen liegen bei
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250.000 Euro bei 4-facher Mindestmaximierung für Steuerberater, Rechts- und Patentanwälte
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500.000 Euro bei 2-facher Mindestmaximierung für Notare
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1.000.000 Euro unmaximiert für Wirtschaftsprüfer
Bei Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) beträgt die Mindestdeckungssumme
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2.500.000 Euro mindestens 4-fach maximiert für Rechts- und Patentanwälte
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1.000.000 Euro mindestens 4-fach maximiert für Steuerberater
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1.000.000 Euro unmaximiert für Wirtschaftsprüfer
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für mehr als vier Berufsträger, die als Partner tätig sind: Die Maximierung ist mit der Anzahl der Partner zu duplizieren, d.h. eine PartGmbB mit 10 Partnern hat die Mindestversicherungssumme 10-fach zur Verfügung zu stellen.
Die Maximierung ist immer pro Jahr zur Verfügung zu stellen.
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